Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolsteAcademie
1. Geltungsbereich
Für unsere Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch ohne gesonderten Hinweis für die zukünftige Geschäftsbeziehung Geltung haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Änderungen und Ergänzungen sind nur in schriftlicher, von uns unterzeichneter Form wirksam.
2. Geheimhaltungspflicht
Der Kunde ist, ebenso wie wir selbst, zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, insbesondere konzeptioneller Vorschläge und Arbeitsmethoden verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht über 24 Monate der Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
3. Preisstellung, Fälligkeit
Für das Vertragsverhältnis gelten die hier getroffenen Regelungen. Die Rechnungsstellung erfolgt über die HolsteAcademie. Die aufgeführten Honorarsätze sind Nettobeträge, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Honorarsätze CA 20.000,- Ltd. OA 17.500,- OA 15.000,- FA 12.500,- AA 8.000,- Fälligkeit Mit Unterschrift Arbeitsvertrag 60% Mit Arbeitsbeginn 30% Mit Ablauf der Probezeit 10%
4. Eigeneinstellung
Stellt der Kunde nach Übersendung der Bewerbungsunterlagen den in diesen vorgestellten Kandidaten ein, ohne die HolsteAcademie hierüber zu informieren, so verliert sie dadurch nicht den Honoraranspruch.
5. Urheberrechte
Alle mit den erbrachten Diensten zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Gestaltungsrechte verbleiben bei uns, sofern wir der Übertragung nicht schriftlich zugestimmt haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, über unsere Vermittlungsangebote Stillschweigen zu bewahren und diese Angebote an keine weiteren Firmen – auch nicht an Beteiligungen – durchzureichen. Werden die Unterlagen der vorgestellten Bewerber an andere Firmen oder Beteiligungen weitergereicht, gilt der Auftrag als erfüllt und das Honorar wird fällig. Gleiches gilt, wenn ein vorgeschlagener Bewerber binnen 18 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe seiner persönlichen Daten bei dem Auftraggeber – auch trotz zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den Auftraggeber – ein Arbeitsverhältnis bei ihm abschließt oder aufnimmt. Dieses Arbeitsverhältnis gilt als durch den Auftragnehmer vermittelt.
6. Haftung
Wir haften im Rahmen unserer vertraglichen Aufgaben dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Aufrechnung und Abtretung
Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur aufrechnen, wenn diese von uns anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Abtretung uns gegenüber bestehender Forderungen ist ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Rechtsverhältnissen ist für beide Seiten Marburg.